Wartungen

Brandschutz auf Dauer

Um die sichere Funktion unserer Geräte auch über Jahre gewährleisten zu können, müssen diese regelmäßig geprüft und gewartet werden. Wir führen Prüfungen und Wartungen der Feststellanlagen Ihrer Feuerschutz- und Rauchabschlusstüren und -tore durch, genauso wie die Prüfung Ihrer anderen Brandschutzprodukte – vom Rauchmelder, zum Feuerlöscher bis hin zur Rauch- und Wärme-Abzugsanlage.

Sie erhalten von uns einen Wartungsnachweis, sowie entsprechende Eintragungen in Ihr Prüfbuch. Sollten Sie kein Prüfbuch besitzen, legen wir eines für Sie an.
Feuerlöscher
Feuerlöscher sind in den meisten Gebäuden, mit Ausnahme von Privatwohnungen, gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehört nicht nur das Vorhalten geeigneter Feuerlöscher, sondern auch die 2-jährig wiederkehrende Wartung der Geräte nach DIN 14406 Teil 4, sowie die wiederkehrende Prüfung nach §16 der Betriebsicherheitsverordnung. Diese übernehmen wir sehr gerne für Sie. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein induviduelles Angebot.
Rauchwarnmelder
In den meisten Bundesländern sind Rauchwarnmelder in Wohnräumen gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehört aber nicht nur die Installation, sondern auch die jährlich durchzuführende Wartung nach DIN 14676. Diese übernehmen wir sehr gerne für Sie. Wir vereinbaren einen Termin bei Ihnen zu Hause und stellen Ihnen nach der Wartung einen detaillierten Wartungsnachweis aus.
Feststellanlangen
Inspektionen (alle 3 Monate) und Wartungen (alle 12 Monate) sind in der DIN 14677 geregelt, welche Grundlage für den Zulassungsbescheid von Feststellanlagen ist. 
Wandhydranten
Wandhydranten müssen jährlich nach DIN 14461-1,-2 geprüft, bzw. gewartet werden.
Rauch- und Wärme-Abzug RWA
Natürlicher Rauchabzug (NRA): elektrischer Antrieb | pneumatische Auslösung
Wärmeabzug (WA)
Wir führen die gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen Ihrer NRA / WA - Anlagen (früher RWA genannt) durch.

Wir beraten Sie gern:

Telefonisch unter +49 5223 990750 oder per E-Mail an info@brandschutz-buende.de
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